REACH

REACH, Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

REACH verlangt, dass ausreichende Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC), die in Erzeugnissen in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthalten sind, übermittelt werden, um eine sichere Verwendung des Produktes zu ermöglichen.
Die folgende REACH Erklärung deckt die aktuellen REACH-SVHCs ab, die von der ECHA aktualisiert werden. (http://echa.europa.eu/candidate-list-table)